Gewalt gegen Polizeibeamte und -beamtinnen
8/2000 - 7/2003
PD Dr. Thomas Ohlemacher (Projektleitung)
Arne Rüger, Dipl.Soz.
Gaby Schacht, Juristin
Innenministerkonferenz der Länder, Gewerkschaft der Polizei, Eigenmittel des KFN
Stand 8/2000:
Die tödlichen Schüsse auf die Dortmunder Polizeibeamten im Sommer 2000 und die danach in der Öffentlichkeit erörterten Fragen haben bewusst gemacht, dass es in Deutschland keine aktuellen Erkenntnisse zu Tötungsdelikten gegen Polizeibeamte gibt. Auch schwere Gewalttaten, die gegen Polizeibeamte verübt wurden, sind seit sechs Jahren nicht mehr systematisch erfasst und analysiert worden. Die letzte derartige bundesweite Untersuchung wurde als "graues Papier" im Jahr 1994 von der Polizeiführungsakademie polizeiintern publiziert. Sie bezog sich auf Angriffe auf Polizeibeamte, die im Jahr 1992 zu einer mehr als siebentägigen Dienstunfähigkeit des Opfers geführt haben.
Will man dem beschriebenen Forschungsdefizit abhelfen, stellt sich zunächst die Frage, wie man den Untersuchungsgegenstand umreissen sollte. Wollte man generell Gewalt gegen Polizeibeamte analysieren, würden erhebliche Abgrenzungsprobleme entstehen. Die juristischen Definitionsmerkmale der gefährlichen Körperverletzung bieten keine tauglichen Kriterien dafür, aus der großen Zahl von alltäglichen Vorfällen wirklich schwerwiegende herauszufiltern, bei denen eine systematische Analyse sinnvoll erscheint. Als Alternative bietet sich an, in Anlehnung an die entsprechende Datenerhebung der PFA für das Jahr 1992 eine Repräsentativstichprobe von Polizeibeamten zu befragen, die durch einen Angriff so schwer verletzt wurden, dass sie mindestens sieben Tage dienstunfähig waren. Auf diese Weise könnten allerdings Tötungsversuche an Polizeibeamten nur teilweise erfasst werden. Es blieben solche versuchten Tötungsdelikte völlig ausgeblendet, die das Angriffsziel verfehlt haben. Gerade diese Fälle sollten unseres Erachtens aber einen Schwerpunkt der Untersuchung bilden, weil erst sie erkennen lassen, was zum glücklichen Ausgang beigetragen hat. War es Zufall? Hat der Täter beispielsweise knapp daneben geschossen? Oder beruhte der Fehlschlag des Täters auf einer guten Ausbildung des Polizeibeamten, der dem Angriff erfolgreich ausweichen und den Täter vor einem erneuten Tötungsversuch überwältigen konnte? Oder war es die Ausrüstung mit einer kugelsicheren Weste, die den sonst tödlichen Schuss abgefangen hat?
Die Schlussfolgerungen, die wir aus diesen Überlegungen ziehen, sind folgende: Zum einen halten wir es für sinnvoll, in das Forschungsprojekt alle versuchten und vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikte gegen Polizeibeamte einzubeziehen, die sich in einem bestimmten Zeitraum ereignet haben. Ausschlaggebendes Kriterium sollte hier die rechtliche Bewertung durch die den Vorfall bearbeitende Polizeidienststelle sein. Zwar muss man dann, um eine ausreichend große Fallzahl zu erreichen, einen relativ langen Untersuchungszeitraum wählen. Ein Teil der Fälle wird also zehn oder gar noch mehr Jahre zurückliegen. Aber dies bietet auch Vorteile. Erst auf diese Weise gelingt es, im Rahmen der Datenerhebung eine größere Zahl von vollendeten Tötungsdelikten zu erfassen und sie jeweils mit den Fällen versuchter Tötungen aus demselben Jahr systematisch zu vergleichen. Ferner haben wir dadurch die Möglichkeit, bei den geplanten Opferinterviews den Einflussfaktor Zeit zu berücksichtigen. Wir können analysieren, wie ein länger zurückliegender Tötungsversuch im Vergleich zu einem kürzlich erfolgten Angriff gleicher Intensität vom Opfer verarbeitet worden ist. Ferner können wir untersuchen, ob sich im Laufe der Jahre die Risikofaktoren sowie die den Taten vorausgegangenen Konfliktlagen verändert haben und welche Trends sich abzeichnen. Und schließlich lässt sich auf diese Weise die Effektivität von Maßnahmen klären, die man zwischenzeitlich zum Schutz von Polizeibeamten getroffen hat.
Wir gehen davon aus, dass es ein sehr breites Spektrum von Fallkonstellationen geben wird, in denen Polizeibeamte in Tötungsabsicht angegriffen wurden. Um zu diesen verschiedenen Grundtypen von Tötungsdelikten differenzierte Erkenntnisse gewinnen zu können, streben wir an, möglichst 400 bis 500 Fälle in die Untersuchung einzubeziehen. Ein weiteres Kriterium ergibt sich aus der Entwicklung der polizeilich registrierten Gewaltkriminalität in Deutschland. Sie hatte in der zweiten Hälfte der 80-er Jahre leicht abgenommen. Ab 1990 ist sie dann jedoch bis Ende der 90-er Jahre pro 100.000 Einwohner um ca. 30 % angestiegen. Die Zahl der Tötungsdelikte war dagegen in dem gesamten hier betrachteten Zeitraum weitgehend konstant geblieben. Ob Letzteres freilich auch in Bezug auf Polizeibeamte gilt, erscheint zweifelhaft. So könnten sich ihre Risiken, in Tötungsabsicht angegriffen zu werden, erhöht haben, weil Polizeibeamte die Aufgabe haben, in Konfliktsituationen einzuschreiten. Deren Zahl hat jedoch nach den Daten der PKS deutlich zugenommen und ebenso die Zahl der Tatverdächtigen, die Schusswaffen mit sich führen. Wir halten es deshalb für sinnvoll, im Rahmen des Projektes die Tötungsdelikte gegen Polizeibeamte ab etwa Mitte der 80-er Jahre zu erfassen. Auf diese Weise können wir auch Erkenntnisse aus einer Zeit gewinnen, die vor der Öffnung der Grenzen nach Osteuropa lag.
Zum Zweiten haben wir vor, im Rahmen des Projektes zu solchen Angriffen gegen Polizeibeamte, die eine mindestens siebentägige Dienstunfähigkeit ausgelöst haben, eine repräsentative Opferbefragung durchzuführen. Im Vergleich zu der entsprechenden Datenerhebung der PFA für das Jahr 1992 könnte so geklärt werden, wie sich tätliche Angriffe auf Polizeibeamte und die ihnen vorausgehenden Konfliktsituationen im Laufe der letzten Jahre verändert haben. Ferner könnte durch eine Gegenüberstellung mit den Daten zu den parallel untersuchten vorsätzlichen Tötungsdelikten analysiert werden, welche Unterschiede sich hier im Hinblick auf das Täter- und Opferverhalten ergeben und welche Folgerungen sich aus der Gesamtbetrachtung von Gewalttaten gegen Polizeibeamte für deren Ausbildung und Ausrüstung ableiten lassen.
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Die Fragestellungen der Untersuchung
Wir haben vor, im Rahmen des Forschungsprojektes folgende Fragen zu untersuchen:
- Welches sind die Risikosituationen, aus denen heraus sich Angriffe gegen Polizeibeamte mit der Folge einer mindestens siebentägigen Dienstunfähigkeit oder Tötungsdelikte gegen Polizeibeamte entwickelt haben?
- Auf welche Weise haben die Täter den oder die Polizeibeamten angegriffen?
- Welche Merkmale weisen die Täter auf (Alter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, bisherige kriminelle Karriere usw.)?
- Welche Besonderheiten ergeben sich im Hinblick auf die Person und die dienstliche Aufgabe der Opfer?
- Wie waren die Opfer ausgebildet und ausgerüstet? Welche technischen Mittel der Eigensicherung standen ihnen zur Verfügung? Wie haben diese zum Schutz der Beamten beigetragen? Wären Verletzungsfolgen bei einer besseren Ausrüstung geringer ausgefallen?
- Wie haben sich die Opfer kurz vor und während des Angriffs verhalten? Haben sie durch ihr Verhalten dazu beigetragen, das Risiko eines tödlichen Angriffs bzw. das Ausmaß der erlittenen Verletzung zu mindern oder zu erhöhen? Was kann man aus den Antworten auf diese Fragen für die Ausbildung von Polizeibeamten lernen?
- Welche Besonderheiten ergeben sich bei den Antworten auf die obigen Fragen, wenn man im Hinblick auf die Tötungsdelikte nach versuchten und vollendeten Taten unterscheidet?
- Welche Veränderungen zeigen sich, wenn man Tötungsdelikte aus den 80-er Jahren mit denen von 1990 bis 1995 und nach 1995 vergleicht?
- Welche Veränderungen zeigen sich, wenn man die Angriffe gegen Polizeibeamte, die eine mindestens siebentägige Dienstunfähigkeit zur Folge hatten, im Längsschnitt der Daten vergleicht, hier also die Ergebnisse der von der Polizei-Führungsakademie durchgeführten Datenerhebungen mit den Befunden, die auf der Befragung des Jahres 2000 basieren?
- Welche strafrechtliche Reaktion ist gegenüber dem Angreifer erfolgt? Wie hoch ist der Anteil der Verfahren, die nach � 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden, weil der Staatsanwaltschaft die angebotenen Beweise nicht ausreichten? Zu welchem Anteil wurde die Tat strafrechtlich gesehen anders eingestuft (z.B. als Körperverletzungsdelikt)? Welche Sanktionen wurden gegenüber den Tätern verhängt?
- Haben die Polizeibeamten sich vor und während des Angriffs so verhalten, wie das die Dienstvorschriften für derartige Gefahrensituationen empfehlen bzw. verpflichtend regeln? Welche Folgerungen sind daraus zu ziehen, wenn dies teilweise nicht der Fall sein sollte? Empfiehlt es sich, die Dienstvorschriften zu ändern oder sollte man Konsequenzen für die Ausbildung von Polizeibeamten ziehen, d.h. insbesondere für den Teil, in dem das richtige Verhalten in Gefahrensituationen theoretisch gelehrt und praktisch geübt wird?
- Wie berurteilen Polizeibeamte, die Opfer einer versuchten Tötung oder einer schweren Gewalttat waren, rückblickend das Geschehen und ihr eigenes Verhalten vor, während und nach der Tat?
- Wie haben die Opfer die psychischen Belastungen verarbeitet, denen sie durch den in Tötungsabsicht durchgeführten Angriff oder die schwere Gewalttat ausgesetzt waren?
- Waren sie nach eigener Einschätzung durch die Ausbildung auf derartige Situationen hinreichend vorbereitet?
- Was empfehlen sie gestützt auf ihre persönlichen Erfahrungen im Hinblick auf die technische Ausrüstung von Polizeibeamten?
- Welche Ratschläge erteilen sie zum Verhalten von Polizeibeamten in derartigen Risikosituationen?
Hat der Staat aus ihrer Sicht ihnen gegenüber und gegenüber ihren Familienangehörigen seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber angemessen wahrgenommen? Hat es hier Defizite gegeben? Wie wird diese Frage von den Familienangehörigen in den Fällen beantwortet, in denen Polizeibeamte vorsätzlich getötet wurden?
Die Forschungsmethoden
Wir haben vor, in einem ersten Untersuchungsschritt eine schriftliche Repräsentativbefragung von Polizeibeamten durchzuführen, die Opfer eines Angriffs mit der Folge mindestens siebentägiger Dienstunfähigkeit geworden sind. Insoweit würden wir an Datenerhebungen anknüpfen, die die Polizei-Führungsakademie regelmäßig durchgeführt hat. Zuletzt hatte sie im Jahr 1992 675 Polizeibeamte, die Opfer entsprechender Angriffe geworden waren, schriftlich befragt. Um eine größtmögliche Vergleichbarkeit mit diesen Daten zu erreichen, soll das Erhebungsinstrument in großen Teilen mit dem übereinstimmen, das von der PFA eingesetzt wurde. Wir planen allerdings, den Fragebogen beträchtlich zu erweitern, um die oben gestellten Fragen differenzierter beantworten zu können. Ferner soll sich diese Untersuchung auf den gesamten Zeitraum seit Anfang 1995 erstrecken.
Nach den Erfahrungen der PFA ist pro Jahr mit ca. 700 Opfern zu rechnen. Wenn wir davon ausgehen, dass die Befragung im Herbst 2000 durchgeführt wird, ergibt dies eine Grundgesamtheit von knapp 4.000 Personen. Wir haben vor, von den Polizeibeamten, die in der zweiten Hälfte der 90-er Jahre Opfer geworden sind, jeden Dritten in die Untersuchung einzubeziehen. Im Hinblick auf die Monate Januar bis einschließlich August 2000 planen wir eine Totalerhebung, um auf diese Weise zu den aktuellen Gewaltphänomenen möglichst vollständige Informationen zu erreichen.
Parallel zu dieser Befragung von Polizeibeamten als Opfer schwerer Gewaltdelikte beabsichtigen wir, alle Polizeibeamte, die seit Mitte der 80-er Jahre Opfer von versuchten Tötungsdelikten geworden sind, zu ihren Erfahrungen zu befragen. Das Erhebungsinstrument wird sich in großen Teilen an dem orientieren, das wir bei der erstgenannten Gruppe von Opfern einsetzen. Es sollen allerdings spezifische Fragen hinzukommen, die sich darauf beziehen, dass der Täter die Tötung des Polizeibeamten angestrebt hat. Dies betrifft zum einen die der Tat vorausgehende Konfliktsituation und die Vorgehensweise des Täters, zum anderen aber auch die Verarbeitung des Geschehens durch das Opfer und das Verhalten des Polizeibeamten in der der Tat vorausgehenden Situation. Sowohl in Bezug auf diese Befragung wie auch die oben dargestellte sind wir darauf angewiesen, von den Landesinnenministerien und dem Bundesinnenministerium die Namen der Opfer zu erfahren.
In einem zweiten Untersuchungsschritt planen wir, eine Aktenanalyse durchzuführen. Sie soll sich auf alle vorsätzlichen Tötungsdelikte gegen Polizeibeamte erstrecken, die in Westdeutschland seit Mitte der 80-er Jahre und in den neuen Bundesländern seit Anfang 1990 registriert wurden. Die Aktenanalyse sollte durch gründlich geschulte Mitarbeiter des KFN erfolgen. Wir planen hierfür, junge Juristen zu beschäftigen, die das Erste Staatsexamen abgeschlossen haben und auf den Beginn ihrer Referendarzeit warten. Dieser Teil des Projektes lässt sich nur realisieren, wenn sich alle Landesjustizverwaltungen dazu bereit erklären, die Akten dem KFN für die Untersuchung kurzzeitig zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Projektskizze war neben der Fragebogenerhebung und der Aktenanalyse als denkbarer dritter Projektteil eine qualitative Befragung von Polizeibeamten zur Diskussion gestellt worden. Zwischenzeitlich ist deutlich geworden, dass dieser Vorschlag wenig Zustimmung findet. Wir werden deshalb versuchen, den Wegfall der qualitativen Interviews zumindest teilweise dadurch zu kompensieren, dass wir den von uns befragten Opfern von Gewalttaten die Möglichkeit bieten, in dem Fragebogen die ihnen widerfahrene Gewalttat sowie wichtige Begleitumstände in eigenen Worten zu schildern. Die Polizei-Führungsakademie ist bei ihren Datenerhebungen im Übrigen ganz ähnlich verfahren.
Wir haben zudem vor zu möglichst vielen Fällen, in denen im Untersuchungszeitraum Polizeibeamte Opfer vorsätzlicher Tötungen geworden sind, die Familienangehörigen dazu zu befragen, ob der Staat seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber ihnen gegenüber in angemessener Weise nachgekommen ist. Optimal wäre hierbei, wenn wir die Möglichkeit hätten, mit jeder Familie, die dazu bereit ist, ein persönliches Gespräch zu führen.
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