Opferbefragung 2011


Projektdauer

10/2010 bis 09/2013

ProjektmitarbeiterInnen

Prof. Dr. Christian Pfeiffer
Dr. Lena Stadler
Dr. Steffen Bieneck
Dipl. Psych. Vivien Völklin

Finanzierung

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Projektbeschreibung

Hintergrund und Ziele
Nach den jüngst bekannt gewordenen Missbrauchsfällen in Schulen und kirchlichen Einrichtungen ist ein ausgeprägter Forschungsbedarf im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs erkennbar geworden. Da die bisher einzige und letzte deutsche Repräsentativbefragung, die vom KFN im Jahre 1992 durchgeführt wurde, schon 18 Jahre alt ist und in der Bundesrepublik gegenwärtig keine aktuellen, repräsentativen und wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse zur Thematik des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorliegen, wird nun vom KFN eine Wiederholung und Erweiterung der Studie von 1992 durchgeführt. Sie soll aktuelle und umfassende Erkenntnisse zu fünf Bereichen (innerfamiliärer) Gewalt liefern. Zur Abbildung von Erfahrungen des sexuellen Missbrauchs und dessen Folgen und Risikofaktoren, auch hinsichtlich einer Reviktimisierung im Erwachsenenalter, werden folgende Bereiche in der Studie untersucht:

  • sexueller Missbrauch in der Kindheit
  • innerfamiliäre Gewalterfahrungen und Vernachlässigung in der Kindheit und Jugend
  • körperliche Gewalt in Paarbeziehungen
  • Vergewaltigung (innerhalb und außerhalb der Beziehung/Ehe)
  • Erziehungsverhalten bei den eigenen Kindern
  • Stalking

Die ersten 5 Gewalterfahrungen bzw. Themenbereiche waren bereits in der KFN-Untersuchung des Jahres 1992 Gegenstand der Befragung, so dass längsschnittliche Vergleiche, etwa wie sich die Häufigkeit und die Schwere sexuellen Missbrauchs und verschiedener Formen familiärer Gewalt im Laufe der vergangenen 18 Jahre verändert haben und welche Risikokonstellationen (nach wie vor) bestehen, möglich sind. Als sechstes Forschungsthema wird in der aktuellen Studie zudem erstmals das Stalking einbezogen, dessen Strafbarkeit im Jahr 2007 eingeführt wurde (§ 238 StGB) und zu dem es noch keine auf einer bundesdeutschen repräsentativen Stichprobe basierenden empirischen Erkenntnisse in Deutschland gibt.


Fragestellungen
Die Fragestellungen der Studie beziehen sich unter anderem auf:

  1. Die Prävalenz des sexuellen Kindesmissbrauchs - differenziert nach Geschlecht – sowie die Prävalenz der anderen 5 untersuchten (innerfamiliären) Gewaltbereiche: Welche Veränderungen zeigen sich im Vergleich zur Befragung des Jahres 1992? Welche Unterschiede ergeben sich zur Häufigkeit des Missbrauchs im Vergleich der verschiedenen Altersgruppen der Befragten (16- bis 20-Jährige, 21- bis 25-Jährige, 26- bis 30-Jährige usw.) sowie bei einer Differenzierung nach sozialen, ethnischen und bildungsbezogenen Merkmalen?
  2. Die Risikokonstellationen im Hinblick auf die Täter-Opfer-Beziehung: Welches sind die besonderen Merkmale der Opfer im Vergleich zu Nicht-Opfern? In welchem Typus Familie kommt es überproportional häufig zu Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Familienmitglieder? Welche weiteren Belastungsfaktoren liegen vor (z.B. Gewalt gegen die Kinder, Vernachlässigung, Gewalt zwischen den Eltern)?
  3. Angaben zu den Tätern: In welchem Verhältnis stehen Täter und Opfer zu einander? Welche Veränderungen zeigen sich im Vergleich zu 1992? Welche Anteile ergeben sich 2010 in Bezug auf Familienmitglieder, Priester, Mitarbeiter von pädagogischen Einrichtungen, von Sportvereinen usw.?
  4. Das Tatverhalten und die Anbahnung des Kontakts: Wie alt war das Opfer zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Kontakts zum Missbrauchstäter? Wie ist der Täter bei der Anbahnung des Missbrauchs im Einzelnen vorgegangen (z.B. verleitet; Herstellung einer „Liebesbeziehung“; Einsatz von Gewalt; Kontaktierung über das Internet/Chatforen)?
  5. Den Umgang mit und die Folgen des Missbrauchs: (Wie) hat sich die Anzeigebereitschaft der Missbrauchsopfer im Vergleich zu 1992 verändert? Wie wird die Anzeigebereitschaft von der Täter-Opfer-Konstellation beeinflusst? Haben die Opfer Schadenersatzleistungen erhalten? Sind gegen die angezeigten Täter Strafverfahren durchgeführt worden – und wenn ja, mit welchem Ausgang? Zeigen sich später in ihrem Leben erhöhte Raten von Opfererfahrungen innerhalb oder außerhalb ihrer Familie? Haben die Opfer therapeutische Hilfe in Anspruch genommen? Haben die Opfererfahrungen Einfluss auf das Erziehungsverhalten der eigenen Kinder?


Methode
Es wird eine repräsentative Stichprobe von 11.000 Menschen (9.000 Deutsche, 1.000 in Deutschland lebende türkischstämmige und weitere 1.000 aus der früheren Sowjetunion stammende Personen) im Alter von 16-40 Jahren anhand einer quantitativen Befragung zu ihren Opfererfahrungen in den genannten Gewaltbereichen befragt.
Wie auch in der 1992er Befragung erfolgt die Befragung über einen Drop-Off Fragebogen in Kombination mit einem kurzen vorgeschalteten Face-to-Face Interview. Während im Kurzinterview lediglich soziodemographische Daten (z.B. Alter, Geschlecht, Bildungshintergrund usw. und zwei außerfamiliäre Viktimisierungserfahrungen) erfragt werden, enthält der Drop-Off-Fragebogen, der von den Probanden in Abwesenheit des Interviewers selbstständig und anonym ausgefüllt wird, die Fragenkomplexe zu den sehr persönlichen Themenbereichen der physischen und sexuellen Gewaltviktimisierung im familiären Kontext. Die Durchführung der Befragung erfolgt über ein Feldforschungsinstitut.


Erwartete Ergebnisse und Erkenntnisgewinn
Die Dunkelfeldstudie liefert empirisch fundierte Erkenntnisse zu Risikofaktoren und –konstellationen für sexuellen Missbrauch sowie einer Reviktimisierung im Erwachsenenalter durch physische und/oder sexuelle Gewalt in der Paarbeziehung und Stalking, die sowohl für verstärkte und gezieltere Präventions- als auch Interventionsmaßnahmen eine hohe Relevanz besitzen. Das Design der Wiederholungsbefragung bietet zudem die Möglichkeit, den Bekanntheitsgrad, die Nutzung und die Wirkung von drei zwischenzeitlich eingeführten, für den Bereich der Gewalt im sozialen Nahraum bedeutenden Gesetzen, nämlich der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, der Abschaffung des elterlichen Züchtigungsrechts und des Gewaltschutzgesetzes, indirekt zu evaluieren. So wird der Vergleich der beiden Datenerhebungen aus den Jahren 1992 und 2011 Aussagen dazu ermöglichen, ob die Häufigkeit der jeweiligen Viktimisierung nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen abgenommen und ob sich die Anzeigebereitschaft der Opfer seitdem verändert hat. Ferner werden erste Erkenntnisse zur Kenntnis, Inanspruchnahme und Umsetzung des im Jahre 2007 eingeführten Stalking-Straftatbestandes gewonnen.



aktualisiert 04.2011